ÖPP
ÖPP
Öffentlich Private Partnerschaften, kurz „ÖPP“ (oder auch englisch „PPP“ – Public Private Partnership genannt), sind langfristig angelegte, dem Lebenszyklusgedanken folgende, vertraglich geregelte Kooperationen zwischen der Öffentlichen Hand und einem privaten Partner. Im Bereich des Ausbaus der Infrastruktur und der Verkehrswege übernimmt der private Partner im Rahmen des ÖPP Projekts den Bau bzw. Ausbau eines definierten Streckenabschnitts.
Zudem übernimmt der private Partner die Erhaltung und den Betrieb der Projektstrecke für einen Zeitraum von zumeist 30 Jahren. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Projektstrecke in einem bereits bei Vertragsschluss definierten Zustand einschließlich der Aufgabenverantwortung an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben. Die Öffentliche Hand bleibt zu jeder Zeit Eigentümer des Verkehrsweges, nimmt weiterhin sämtliche hoheitlichen Rechte wahr und kontrolliert die Leistungserbringung des privaten Partners. Anders als vielfach behauptet, handelt es sich nicht um eine Privatisierung der öffentlichen Infrastruktur.
ÖPP haben sich mittlerweile auch in Deutschland als Instrument zur Realisierung von öffentlichen Infrastrukturprojekten etabliert. Wesentliches Ziel der ÖPP Projekte im Bereich der Infrastruktur ist die schnelle Beseitigung von Engpässen oder Lücken im Straßennetz. Durch ÖPP wird neben der herkömmlichen Durchführung von Baumaßnahmen eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen schneller und termingerecht sowie mit hoher Kostensicherheit umzusetzen. Die langfristig am Lebenszyklus der Infrastruktur orientierte Planung und Umsetzung durch den privaten Partner sorgt zudem für eine effiziente und nachhaltige Realisierung dieser Projekte.
Im Projekt A3 Autobahnkreuz Biebelried - Autobahnkreuz Fürth/Erlangen ist der private Partner des Bundes die A3 Nordbayern GmbH & Co. KG mit Sitz in Geiselwind. Es handelt sich um ein sogenanntes „Verfügbarkeitsmodell“, d.h. der private Partner erhält aus dem öffentlichen Haushalt über den gesamten Vertragszeitraum hinweg ein vertraglich fest vereinbartes Entgelt. Dieses Entgelt wird allerdings nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn der private Partner die Projektstrecke ohne Einschränkungen in der vertraglich vereinbarten Qualität verfügbar hält. So wird beispielsweise bei einer Einschränkung der zur Verfügung stehenden Fahrstreifen oder einer Begrenzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wegen Fahrbahnmängeln das monatlich gezahlte Entgelt, das „Verfügbarkeitsentgelt“, entsprechend der vertraglichen Regelungen gekürzt.